Kennen Sie auch das allgegenwärtige Phänomen, ob auf Partys, bei Familientreffen, bei der Arbeit oder im Fitnesscenter, relativ unverhohlen motiviert zu werden, die Leistungsfähigkeit einer Versicherung zu testen bzw. zu nutzen ?

Die Bereitschaft, sich durch falsche Angaben Leistungen von Versicherungen zu ?erschleichen?, scheint bei vielen bedenkenlos, scheint mehr zum Zeichen von Cleverness erkoren denn als krimineller Energie bewertet zu sein.

Die Palette der Handlungen ist ebenso facettenreich wie phantasievoll, reicht von vorgetäuschten Beschädigungen, Einbrüchen und Diebstählen über geplante Unfallschäden bis hin zu Brandstiftungen.

Eines haben jedoch alle gemeinsam: die Tendenz, das gewohnte Rechtsverständnis und Unrechtsempfinden über Bord zu werfen und durch ein moralisches Konstrukt zu ersetzen, das diese Vorgehensweisen als erlaubt einstuft.

Gründe, die dieses eigene verdeckte Wertesystem stützen, scheinen in der Anonymität der Großkonzerne, den offen zur Schau gestellten Prachtbauten, einem unterschwelligen Gefühl der Versicherten, eh ausgenommen zu werden, und vor allem im Wesen des Versicherungsproduktes zu liegen. Versicherungen decken Konsequenzen im ?Eventual-Fall? ab, haben somit keine Relevanz für das tägliche Leben. Der Schadensfall schafft erst Produktzufriedenheit !

Die finanziellen Folgeschäden für die Versicherungen sind immens, sie belaufen sich lt. Auskunft des Verbandes der Versicherer auf rund 4 Milliarden Euro jährlich.

Doch wie reagieren die Versicherungen?

Die Versicherungen begnügen sich nicht nur damit, erhöhte Schadensausgaben auf die Versicherungsbeiträge der Gesamtversicherten umzulegen, sondern statten ihre Schadensabteilungen zusehends mit moderner Technik aus, um mittels forensischer Methoden den Täuschungsversuchen auf die Schliche zu kommen.

CSI hat Einzug gehalten in den einst muffigen Räumen, wo einst nur nach Schema F Bezahlungen angewiesen wurden !

Der Grundsatz, dass sich alle Beteiligten nur einig sein und sich detailliert abstimmen müssen, greift immer weniger. Systematische Auswertungen, die mittels Methoden und Verfahren ablaufen, die auch die heutigen Strafverfolgungsbehörden zum Einsatz bringen, decken selbst akribisch eingefädelte Versuche, den Versicherungen falsche Abläufe vorzugeben, auf.

Und Sie können sich sicher sein, bereits der Versuch wird durch die Versicherungen zur Anzeige gebracht !

Denn § 265 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt klar und deutlich, das bereits bei Abgabe einer unkorrekten Schadensmeldung ein Versicherungsmissbrauch vorliegt. Je nach Grad des gezeigten Vorsatzes, Akribie und Professionalität, mit dem diese vermeintlichen Kavaliersdelikte begangen wurden, stehen einfache Geldstrafen, Strafbefehle oder in Gerichtsverfahren verhängte Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren zur Dispositon.

Deshalb: Wer Kavalier sein möchte, sollte keine Versicherungsbetrug, d.h. keine Straftat begehen, sondern sich auf Teile der ursprünglichen Wortbedeutung besinnen: Beschützer zu sein, in diesem Sinne das allgemeingültige Rechtsbewusstsein zu wahren.