Das Ableben eines geliebten Angehörigen oder Menschen ist niemals eine freudige Angelegenheit. Zudem kann der Tod eines alleinverdienenden Familienvaters eine finanziell bedrohlichliche Situation für die hinterbliebenen Familienangehörigen bedeuten. Allein die Beerdigungskosten können mehrere tausend Euro verzehren, zu denen der Staat keine Leistungen mehr beisteuert. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung kann hier einen sinnvollen Schutz bieten.
Leider kann es für bereits erkrankte Personen schwierig sein, eine Risikolebensversicherung zu erhalten, da hier bei Antragstellung Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand zu beantworten sind. Alternativen für bereits erkrankte Personen gibt es nur wenige. Nur wenige Versicherer bieten eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung an.
Doch tatsächlich gibt es auch für diese Fälle einige Möglichkeiten eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Für Antragsteller, die bereits derart erkrankt sind, dass Sie keiner geregelten Beschäftigung mehr nachgehen können und z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, kommt auch eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr in Betracht, denn auch wenn hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden, so werden Erwerbsunfähigkeitsrentner und Antragsteller, die bereits bei anderen Risikolebensversicherungen abgelehnt wurden, trotzdem nicht unbedingt angenommen.
Für besagte Personen, käme dann doch eine Sterbegeldversicherung in Frage, da diese ohne Fragen nach dem derzeitigen Beruf oder nach eventuellen Ablehnungen anderer Anbieter, in vielen Fällen doch noch einen Versicherungsschutz für den Todesfall ermöglicht. Eine Sterbegeldversicherung ist streng genommen keine Risikolebensversicherung, sondern eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einem Spar- und einem Versicherungsanteil. Bis zu 25.000 Euro lassen sich so für den Fall des Ablebens absichern. Bereits nach einigen Monaten der Versicherungszugehörigkeit steht die abgesicherte Todesfallsumme im Fall des Todes zur Verfügung. Ganz ohne Wartezeiten würde ein solcher Versicherungsschutz natürlich nicht funktionieren, da es logisch ist, dass vor allem solche Personen eine derartige Lebensversicherung abschließen, die befürchten aufgrund ihrer Gesundheitssituation bei einer anderen Risikolebensversicherung nicht mehr angenommen zu werden.
Das Interessante dabei ist allerdings, dass eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung insbesondere für Nichtraucher kaum teurer ist als ein entsprechendes Produkt mit Gesundheitsfragen. Die Sterbegeldversicherung hingegen macht in der Regel keinen Unterschied zwischen Raucher und Nichtraucher. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei der Sterbegeldversicherung ein lebenslanger Versicherungsschutz möglich ist, eine Auszahlung also in jedem Fall erfolgt. Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung hingegen versichert maximal bis zum 75. Lebensjahr. Eine Auszahlung folgt zum Ende dieser Versicherungsform nicht, nur beim Tod während der Versicherungsdauer.