Was sind die Funktionen der Sozialversicherungen in Deutschland?

Die Sozialversicherungen in Deutschland sind eine tragende Säule des modernen Sozialstaates. Sie sichern den Einzelnen vor finanziellen Risiken ab, die durch Alter, Arbeitslosigkeit oder Krankheit entstehen können. Sozialversicherungen haben seit ihrer Einführung Ende des 19. Jahrhunderts das Ziel, den Versicherten vor finanzieller Armut im Falle von Arbeitsunfähigkeit zu schützen.
Anders als Individual- oder Personenversicherungen sind Sozialversicherungen stets umlagefinanziert und verpflichtend für jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Die Höhe der Beiträge zu den Sozialversicherungen bemisst sich stets prozentual am Verdienst des Versicherten. Dies bedeutet: Je mehr der Einzelne verdient, umso höher werden die Sozialversicherungsbeiträge für ihn ausfallen.
Die Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen werden automatisch vom Bruttolohn abgeführt. Zur Legitimation erhält der Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis, der von manchen Berufsgruppen stets dabei geführt werden muss.

Generell lassen sich die Sozialversicherungen in Deutschland in fünf verschiedene Bereiche unterscheiden, die allesamt finanzielle Nachteile des Versicherten bedingt durch verschiedene Lebenssituationen ausgleichen sollen.


1. Die Kranken- und Pflegeversicherung

Wie es der Name vermuten lässt, tritt der Leistungsfall im Rahmen der Krankenversicherung bei Krankheit und die Pflegeversicherung bei einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten ein.
Natürlich sind im Rahmen der Krankenversicherung auch Präventionsmaßnahmen Inhalt der Versicherung. Generell ist die Krankenversicherung in Deutschland dazu verpflichtet, alle Behandlungen zu finanzieren, die aus medizinischer Sicht zur Besserung oder Erhaltung der Gesundheit des Versicherten beitragen.

2. Die Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosigkeit ist oftmals der Beginn finanzieller Verarmung. Um dem vorzubeugen, zahlt die Arbeitslosenversicherung im Rahmen von ALG-I-Maßnahmen über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten einen Teil des letzten Gehaltes des Versicherten. Hierbei ist zu beachten, dass der Versicherte mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein musste, um ALG-1-Leistungen zu erhalten.
Nicht zu verwechseln ist das Arbeitslosengeld 1 mit ALG-II-Leistungen, die hierzulande besser als ?Hartz IV? bekannt sind.

3. Die Rentenversicherung

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung treten bei Erreichen des Renteneintrittsalters des Versicherten in Kraft. Der Einzelne erhält ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Leibrente, die bis zum Tod gezahlt wird. Die Höhe dieser Rentenzahlungen bemisst sich nach der Höhe und Dauer der Beitragszahlungen. Je länger der Einzelne im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung in die Rentenkasse eingezahlt hat, umso höher wird die monatliche Rente des Versicherten letztlich ausfallen.

4. Die gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallversicherung soll die Arbeitskraft des Einzelnen durch geeignete Maßnahmen erhalten und diese bei Verlust wiederherstellen. Dies beinhaltet die Kostenübernahme von medizinischen Maßnahmen bei (chronischen) Berufskrankheiten ebenso wie in akuten Fällen im Rahmen eines Arbeitsunfalls.