Die Krankenversicherung versichert generell den Versicherungsfall Krankheit, jedoch auch Vorbeugungsmassnahmen oder Mutterschaft, die keine echten Krankheiten sind. Sie gehört zu den als Sozialversicherungen bezeichneten Pflichtversicherungen Deutschlands und ist historisch gesehen die älteste Sozialversicherung, die 1883 eingeführt wurde. Gemeinsam mit der Unfallversicherung (1884), der gesetzlichen Rentenversicherung (1889), der Arbeitslosenversicherung (1927) und der jüngsten im Bunde, die Pflegeversicherung (1995), bildet sie bis heute das Sozialversicherungssystem (das Soziale Netz) Deutschlands.
In Deutschland ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu unterscheiden, GKV und PKV.
Die wichtigsten Merkmale der gesetzlichen Krankenversicherung sind wie folgt:
- Sie ist für die unselbstständig Beschäftigten (Arbeitnehmer) konzipiert, wie Angestellte, Arbeiter, Auszubildende
- Sie ist nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut (umlagefinanziert)
- Ihre Leistungen sind nach dem gesetzlich geregelten Leistungskatalog definiert
- Die Beitraghöhe richtet sich nach dem Einkommen und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, wobei der Versicherte einmal im Jahr seine Krankenkasse wechseln darf
- Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder) sind mitversichert
private krankenversicherung und die wichtigsten Merkmale sind wie folgt:
- Sie ist für diejenigen konzipiert, die von der GKV generell nicht aufgenommen werden (Selbstständige, Freiberufler, Künstler)
- Die Aufnahme in der PKV erfolgt nach individueller Prüfung vom Versicherer, kann unter Umständen verweigert bzw. mit Einschränkungen gewährt werden
- Die Betragshöhe richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Geschlecht, der Schutz kann individuell aus verschiedenen Baussteinen zusammengesetzt werden, wobei mindestens der Schutz gewährt werden muss, den die GKV leistet
- Über eine Selbstbeteiligung kann der Betrag minimiert werden, eine jährliche anstatt monatliche Beitragszahlung kann mit Nachlässen belohnt werden, es sind Beitragsrückerstattungen möglich, wenn keine Leistungen beansprucht wurden, Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder) sind nicht mitversichert, sondern individuell zu versichern
- Für jedes Mitglied werden Altersrücklagen gebildet, um den Beitrag im Rentenalter in Grenzen zu halten
Für Arbeitnehmer wird der Beitrag vom Arbeitgeber mitgetragen. Ein Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung ist möglich und zwar, wenn das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers die so genannte Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Der Wechsel von der PKV in die GKV ist unter bestimmten Restriktionen möglich.