Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen, ist eine Autoversicherung vorgeschrieben. Pflicht ist dabei die so genannte Haftpflichtversicherung. Diese wird benötigt, wenn der Fahrzeugführer Schäden an anderen Fahrzeugen verursacht. Die jeweils jährlich zu zahlenden Beiträge richten sich in ihrer Höhe nach verschiedenen Kriterien. Ein Punkt zur Berechnung der Beiträge ist die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. In diese wird er je nach unfallfrei gefahrenen Jahren eingestuft. Fahranfänger beginnen in der Regel mit 240 Prozent, wenn sie nicht zum Beispiel die Prozente eines anderen Versicherungsnehmers übernehmen können. In jedem weiteren Jahr fällt der Prozentsatz, um irgendwann bei dreißig Prozent nicht mehr weiter sinken zu können (nachvollziehen kann man dies mit einem KFZ Versicherungsrechner). Ein weiterer Punkt zur Berechnung der Beiträge für die KFZ-Haftpflichtversicherung ist das Fahrzeug selbst. Dieses wird in eine bestimmte Typ- und Regionalklasse eingestuft. Ist es also ein bei Dieben beliebtes Auto, das heißt, wird dieser Wagentyp in einer Region sehr häufig gestohlen, steigt das Versicherungsrisiko und die Versicherung erhöht die Beiträge. Umgekehrt verhält es sich dann genauso. Wird der Fahrzeugtyp selten gestohlen, wird er in eine andere Regionalklasse eingestuft und die Beiträge sind niedriger.
Neben der Haftpflichtversicherung ist die Teilkasko-Versicherung noch zu empfehlen. Sie versichert Schäden am Fahrzeug, die beispielsweise durch den Zusammenstoß mit Tieren entstanden sind. Dabei gibt es inzwischen einige Versicherungen, die nicht nur Unfälle mit Haarwild in ihrer Teilkasko einschließen, sondern treten generell dann ein, wenn es einen Unfall mit einem Tier (außer Geflügel) gab. Bei der Teilkasko wird in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zum Beispiel bei Glasbruch einen gewissen Teil des Schadens selbst übernimmt. Dafür sind die Versicherungsbeiträge niedriger, als wenn die Versicherung im Schadensfall voll eintreten müsste.
Besonders für Neuwagen ist die Vollkasko-Versicherung zu empfehlen, die man aber über einen Kfz Versicherung Vergleich vergleichen sollte. Sie tritt auch dann ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht hat, was bei der Haftpflichtversicherung nicht der Fall ist.
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