Schutz vor finanziellen Einbussen bei Schadensfällen in den eigenen vier Wänden (z.B. Ihrem eigenen Architektenhaus) bietet die Hausratversicherung. Dieser Versicherungsschutz reguliert Schäden durch Leitungswasser, Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruch und vieles mehr. Auch das Reisegepäck kann gegen Schäden und gegen Diebstahl in den Versicherungsschutz einfliessen. Genaue Konditionen sind in schriftlichen Vretrag der Versicherungsgesellschaft festgehalten.

Selbst Wäsche die sich tagsüber zum Trocknen im freien befindet, Gartenmöbel und Fahrräder sind oft in der Hausratversicherung gedeckt.
Erweiterunger des Versicherungsschutzes sind individuell vereinbar. Man sollte sich bei ungewöhnlichen Wünschen stets mehrere Angebote in einer umfangreichen Beratung einholen.

Beitragserhöhungen können aus den zusätzlichen Schadensregulierungen wie Auswirkungen von Sturm, Hochwasser, Überschwemmungen und/oder Hagel resultieren. Achten sie stets auf solche Klauseln.

Neben der Hausrat gibt es noch die Wohngebäudeversicherung. Da Hauseigentümer oft eine grosse finanzielle Belastung auf sich nehmen, die nur durch Mieteinnahmen gedeckt wird, ist diese Versicherung unabdingbar für die Besitzer. Sollte das Gebäude durch Feuer, Rohrbruch oder Sturm beschädigt oder zerstört werden, würde die Wohngebäudeversicherung den Schaden regulieren. Daher sollten selbst Eigentümer, die die Hypothek schon längst abbezahlt haben, diese Versicherungsform auswählen.

Die Versicherungsbeiträge sind wie bei der Hausrat, abhängig von der Grösse der Wohnung bzw der Immobilie. Vergleichen lohnt sich dabei auf alle Fälle! Die Wohngebäudeversicherung reguliert selbst Mietausfälle, die durch Schadenbedingte Umquartierung der Mitparteien eintreten.

Fazit: Eine Hausratversicherung bzw eine Wohngebäudeversicherung ist für wenige Euro im Monat finanzierbar. Bei einem Schaden, der in die tausende Euro gehen kann, sollte jeder darüber verfügen!


Die Höhe der Versicherungssumme



Die Versicherungssumme, die im Schadensfall den Hausrat ersetzt, muss stets angepasst werden.

Jugendliche, die Ihre erste Wohnung beziehen haben in der Regel weniger Kapital, um sich teure Möbel oder teure Handy Verträge zu leisten als ältere seit Jahren berufstätige Menschen. Die Versicherungssumme der Hausratsversicherung berechnet sich aus dem aktuellen Wert der Wohnung. Sprich es wird der Widerbeschaffungswert der Möbel, Elektrogeräte, Bekleidung und der Haushaltsgegenstände (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Gardinen) als Grundlage herangezogen. Da sich die Lebenssituation stats im Wandel befindet, ist es nachvollziehbar, diese Summe von Zeit zu Zeit anzupassen. Nichts ist schlimmer im Schadensfall, zwar versichert zu sein, doch der Wert, den man investiert hat für immer verloren ist. Dies ist dadurch bedingt, das bei einem Schadenfall die Versicherung nur die Entschädigung zahlt, die wertmäßig bei ihr versichert ist. Um sich vor diesen Enttäuschungen zu bewahren, sollte stets die Versicherungssumme dem realen Marktwert des Hausrats entsprechen.

Denken Sie stets daran!
Die Neuanschaffungen, die das Heim seit der Zeit der Vertragsunterzeichnung verschönert haben, sind in dem versicherten Wert noch nicht enthalten.

Da die Hausratversicherung in der Außenversicherung nur begrenzte Schäden übernimmt und die Handyversicherung diverse Zusatzschäden übernimmt, sollte auch eine explizite Handyversicherung bei einem teuren Handy nicht ausgeschlossen werden.

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