Rückversicherung (auch: Reassekuranz) ist, einfach ausgedrückt, die Versicherung der Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsunternehmen sichern so ihre Risiken ab. Gedeckelt werden sollen so einerseits durch Großschäden entstehende Risiken (sog. Versichertenschutzgedanke), andererseits auch Schadenslasten des Versicherungsunternehmens im Allgemeinen (sog. Versichererschutzgedanke).
Die Geschichte der Rückversicherung begann bereits im 14. Jahrhundert in Italien. Der erste Bereich für den Abschluss von Rückversicherungen war die Seefahrt. Später wurde sie auf zahlreiche andere Sparten des Versicherungswesens ausgedehnt. 1846 wurde in Köln die erste professionelle Rückversicherung, die Kölner Rückversicherungs-Gesellschaft gegründet. Zahlreiche Gesellschaften in anderen Städten folgten.
Ein Unternehmen schließt eine Rückversicherung ab, um bestimmte Einzelrisiken oder aber auch eine Gruppe von Einzelrisiken mit gemeinsamen Eigenschaften (sog. Portfolios) ganz oder teilweise abzudecken. Im Rückversicherungsverhältnis werden dann, je nach den ausgehandelten Vertragsbedingungen, die Risiken des Erstversicherers auf einen anderen Versicherer, den Rückversicherer, ganz oder teilweise übertragen. Meist handelt es sich hier um spezialisierte Rückversicherungsgesellschaften. Die ursprüngliche Versicherung, also der Vertrag des Erstversicherers mit seinem Kunden, wird dadurch nicht verändert. Der Versicherer leistet also wie bisher weiter an den Versicherten. Jedoch erhält der Erstversicherer im Schadensfall seine Leistungen ganz oder teilweise vom Rückversicherer erstattet. Dabei kann auch vereinbart werden, dass lediglich eine bestimmte Quote erstattet wird. Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist üblich.
Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Rückversicherung: Die Tätigkeit des Rückversicherers, anderen Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz anzubieten, wird aktive Rückversicherung genannt. Der Versicherungsschutz kann hierbei sowohl Erst- als auch anderen Rückversicherern angeboten werden. Die Nachfrage um Versicherungsschutz beim Rückversicherer hingegen wird als passive Rückversicherung bezeichnet.
Außerdem gibt es den Begriff der Rückversicherung auf Einzelfallbasis, die bestimmte Risiken höher abdeckt (sog. fakultative Rückversicherung). Im Gegensatz dazu deckt die sog. obligatorische Rückversicherung ganze Versicherungsgruppen des Erstversicherers.
Durch den Abschluss von Rückversicherungen werden die Versicherungsrisiken auf mehrere Versicherer verteilt. dies macht das Versicherungsgeschäft sicherer und übersichtlicher. Die Erstversicherer bekommen so die Möglichkeit, auch grosse Risiken abzusichern. So können beispielsweise Industriebetriebe, ganze Konzerne oder auch Flugzeuge versichert werden, ohne dass der Versicherungsnehmer Verträge mit verschiedenen Versicherungen abschließen muss.
Zudem verteilen die Rückversicherer auch die Versicherungsrisiken untereinander. Erreicht werden soll ein weltweiter Ausgleich der versicherten Risiken, indem die Risiken geografisch möglichst weit verteilt werden. Dadurch möchte man sicherstellen, dass auch bei einer Häufung von Schadensfällen in einem bestimmten Gebiet, beispielsweise durch Erdbeben, Überschwemmungen oder Kriegen, der Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.